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Stadtwerke Bad Aibling
Lindenstraße 30 - 83043 Bad Aibling

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Foto eines Feldes mit Bergen im Hintergrund

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Stadtwerke

Elektrizitätswerk 08061-906615
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Gas 08092-82450

Netzanschluss

Vom Baustrom bis zum Hausanschluss

Mit einem guten Plan fängt alles an. Denn damit werden bereits die wichtigsten Entscheidungen über den effizienten Umgang mit Strom und Energie getroffen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig den Rat von Experten einzuholen. Denn Entscheidungen, die in der Planungsphase getroffen werden, lassen sich später nur mit erheblichem Aufwand wieder rückgängig machen.

Mitteilungen, Regelungen und Downloads

Der Baustrom

Bereits in der Bauphase benötigen Sie bzw. Ihre Handwerker ständig Strom. Um einen Baustromanschluss zu erhalten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Baubeginn an eine Elektroinstallationsfirma. Daraufhin erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot für den Baustromanschluss. Nachdem der Anschlussschrank an das Versorgungsnetz angeschlossen und der Stromzähler montiert wurde, kann Ihr Elektroinstallateur den Baustromanschluss in Betrieb nehmen.

Der Hausanschluss

Um Ihr Haus an das Ortsnetz anschließen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

  • Wie viele Wohnungen werden sich im Endausbau befinden?
  • Welche Heizung, welche Warmwasserbereitung ist vorgesehen?
  • Ist eine Klimaanlage oder eine kontrollierte Wohnungslüftung geplant?
  • Werden die Räume Ihres Hauses auch gewerblich genutzt?

Ein Lageplan und ein Grundriss des Kellergeschosses mit Kennzeichnung des Anbringungsortes für den Hausanschluss und den Zählerschrank sind für die Vorbereitung unbedingt erforderlich. Stimmen Sie deshalb mit Ihrem Elektroinstallateur möglichst bald den Einbauort des Zählerschrankes ab.

Übrigens: Bei mehr als vier Wohneinheiten brauchen Sie einen eigenen Hausanschlussraum nach DIN 18012.

Nach Antragstellung erhalten Sie von uns ein verbindliches Anschlussangebot. Die Anschlusskosten teilen sich in drei Hauptpositionen auf: Baukostenzuschuss (BKZ), Hausanschlusskosten und Inbetriebsetzungskosten. Zusätzliche Leistungen wie Zähleranschlusssäulen, doppelter Unterputzkasten bei Doppelhäusern, Eigenleistung (Kabelgraben) oder Telefonkabelmitverlegung werden im Anschlussvertrag/Rechnung gesondert ausgewiesen, müssen aber mit dem zuständigen Netzcenter besprochen werden.

Die Mehrspartenhauseinführung

Um schon beim Bau Kosten und Platz zu sparen, werden zunehmend multifunktionale Anschlusseinheiten eingesetzt. Mittels einer einzigen Kernbohrung können neben dem Stromanschluss – sofern vorhanden und von Ihnen gewünscht – auch die Anschlüsse für Erdgas und Telekommunikation über einen Graben ins Gebäude eingeführt werden.

Wenn Sie das wünschen, koordinieren die Stadtwerke Bad Aibling bei "Standard"-Hausanschlüssen (bis drei Wohneinheiten) anhand des von Ihnen mitgelieferten Lageplans (Maßstab 1:1.000) der Baustelle die gemeinsame Verlegung der Strom-/Erdgas-/Telekom-Hausanschlüsse. Voraussetzung ist, dass in Neubaugebieten das Kabel der Telekom bereits auf dem Grundstück liegt.

Sie erhalten von den Stadtwerken Bad Aibling ein Angebot zur Ausführung der gewünschten Sparten, unterschreiben, nennen Ihren Wunschtermin und schicken die Unterlagen zu Ihrem Ansprechpartner bei den Stadtwerken Bad Aibling. Dieser regelt alles Weitere bis zum fertigen Anschluss.

Für die Verlegung der Kabel anderer Telekommunikationsanbieter wenden Sie sich bitte an das entsprechende Unternehmen.

Die Vorteile auf einen Blick

  • kurze Bauzeiten
  • preisgünstige Tiefbauarbeiten
  • wenig Abstimmungsbedarf
  • geringer Flächenbedarf für Versorgungsleitungen vor dem Gebäude
  • geringer Platzbedarf für die Inneninstallation
  • einsetzbar bei allen Mauern, egal welcher Wandstärke und Art
  • geeignet auch in Gebieten mit hohem Grundwasserstand.

Die Inbetriebsetzung

Ihr Elektroinstallateur informiert uns über die Fertigstellung der Elektroinstallation in Ihrem Neubau. Durch ihn wird die Anlage endgültig in Betrieb genommen, nachdem in unserem Auftrag der Stromzähler montiert wurde.

Allgemeine Netzanschlussbedingungen

§ 18 ABS. 1 ENWG UND § 4 ABS. 2 UND ABS. 3 SATZ 2 NAV

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung

Technische Mindestanforderungen § 19 ABS. 1 ENWG

Vertragsanpassungsmöglichkeiten

INFORMATION ÜBER VERTRAGSANPSSUNGSMÖGLICHKEITEN GEM § 115 ENWG § 29 ABS. 1 SATZ 1 NAV

Die NAV ist für alle mit den Stadtwerken Bad Aibling bestehenden Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom haben, anzuwenden. Die Stadtwerke Bad Aibling passen daher alle betroffenen Vertragsverhältnisse gemäß § 29 Absatz 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an.