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Information über Vertragsanpssungsmöglichkeiten gem § 115 EnWG § 29 Abs. 1 Satz 1 NAV

Die NAV ist für alle mit den Stadtwerken Bad Aibling bestehenden Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom haben, anzuwenden. Die Stadtwerke Bad Aibling passen daher alle betroffenen Vertragsverhältnisse gemäß § 29 Absatz 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an.