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Stadtwerke Bad Aibling
Lindenstraße 30 - 83043 Bad Aibling

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Stromtrassen mit Himmel im Hintergrund

Wichtige Störungsnummern
24 Stunden erreichbar

Stadtwerke

Elektrizitätswerk 08061-906615
Wasserwerk 08061-906614

GWBA

Gas 08092-82450

Grund- und Ersatzversorgung

Strom aus der Natur

Als "Haushaltskunde" (keine RLM-Messung) der Stadtwerke Bad Aibling beziehen Sie seit dem 01. Januar 2011 100% reinen Wasserkraftstrom aus zertifizierten Wasserkraftwerken. Die Stadtwerke Bad Aibling sind damit der erste Energieversorger in der Region, der allen Kunden umweltfreundlichen Naturstrom ohne Preisaufschlag liefert.

Der Wasserkraftstrom wird in Kraftwerken am Inn in direkter Nähe erzeugt. Für die garantierte Belieferung mit Ökostrom haben die Stadtwerke Bad Aibling die österreichische VERBUND AG, einen Stromerzeuger mit langjähriger Erfahrung in der Wasserkrafterzeugung, gewonnen.

Energie aus eigener Erzeugung

Derzeit werden jährlich ca. 2,50 Mio kWh Strom pro Jahr aus drei eigenen Wasserkraftwerken am Mühlbach, am Triftbach und in Thürham ins Netz eingespeist. Durch die Photovoltaikanlagen der Stadtwerke Bad Aibling werden jährlich ca. 55.000kWh (PV-Anlage Thürham 4000kWh, PV-Anlage Lindenstaße 6000kWh, 
PV-Anlage Lindenstaße - E-Werk 25500kWh, PV-Anlage Willing-Gmoahof 12.500kWh, PV-Anlage Heubergstraße 28.000kWh) Solarstrom erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist.

Die verbleibenden Kilowattstunden an Strom, die die Bürger von Bad Aibling benötigen, werden in  zertifizierten Wasserkraftanlagen der VERBUND AG am Inn produziert.

Allgemeine Preise und Informationen Grundversorgung

Unser Grundversorgungstarif stellt sicher, dass Sie in Niederspannung zuverlässig mit Strom versorgt werden. Wenn Sie als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderweitigen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie sicher und zuverlässig mit Energie – ganz ohne Formalitäten. Denn als Ihr örtlicher Grundversorger haben wir die Pflicht, Ihre Energielieferung zu gewährleisten. Und das tun wir gerne.

So lange Sie sich nicht für einen anderen Stromtarif entscheiden, versorgen wir Sie im Rahmen der Grundversorgungspflicht zu den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung. Sie bleiben durch die 14-tägliche Kündigungsmöglichkeit voll flexibel und können sich jederzeit für einen anderen Stromtarif entscheiden.

Grundversorgung ohne elektrische Heizeinrichtung

Vertragsformular

Nicht verfügbar – bitte telefonisch anfordern

Hinweis

Verfügbarkeit im Stromverteilnetz der Stadtwerke Bad Aibling
Mindestvertragslaufzeit keine
Kündigungsfrist 14 Tage
Abschlagszahlungen monatlich zum Ersten des Monats
Jahresrechnung immer zum 31.12 eines Jahres
Zahlungsweise SEPA-Lastschriftmandat; Barzahlung; Überweisung; Dauerauftrag (bitte Kundennummer angeben!)
Zählerart Eintarif / Zweitarif
Obere Verbrauchsgrenze 100.000 kWh
Energiemix 100% Ökostrom

Grundversorgung mit elektrischer Heizeinrichtung

Für alle elektrischen Heizsysteme (z.B. Speicherheizungen und Wärmepumpen)

Vertragsformular

Nicht verfügbar – bitte telefonisch anfordern

Hinweis

Verfügbarkeit Im Stromverteilnetz der Stadtwerke Bad Aibling
Mindestvertragslaufzeit Keine
Kündigungsfrist 14 Tage
Abschlagszahlungen monatlich zum Ersten des Monats
Jahresrechnung Immer zum 31.12 eines Jahres
Zahlungsweise SEPA-Lastschriftmandat; Barzahlung; Überweisung; Dauerauftrag (bitte Kundennummer angeben!)
Zählerart Eintarif / Zweitarif
Obere Verbrauchsgrenze 100.000 kWh
Energiemix 100% Ökostrom