Grund- und Ersatzversorgung
Strom aus der Natur
Als "Haushaltskunde" (keine RLM-Messung) der Stadtwerke Bad Aibling beziehen Sie seit dem 01. Januar 2011 100% reinen Wasserkraftstrom aus zertifizierten Wasserkraftwerken. Die Stadtwerke Bad Aibling sind damit der erste Energieversorger in der Region, der allen Kunden umweltfreundlichen Naturstrom ohne Preisaufschlag liefert.
Der Wasserkraftstrom wird in Kraftwerken am Inn in direkter Nähe erzeugt. Für die garantierte Belieferung mit Ökostrom haben die Stadtwerke Bad Aibling die österreichische VERBUND AG, einen Stromerzeuger mit langjähriger Erfahrung in der Wasserkrafterzeugung, gewonnen.
Energie aus eigener Erzeugung
Derzeit werden jährlich ca. 2,50 Mio kWh Strom pro Jahr aus drei eigenen Wasserkraftwerken am Mühlbach, am Triftbach und in Thürham ins Netz eingespeist. Durch die Photovoltaikanlagen der Stadtwerke Bad Aibling werden jährlich ca. 55.000kWh (PV-Anlage Thürham 4000kWh, PV-Anlage Lindenstaße 6000kWh,
PV-Anlage Lindenstaße - E-Werk 25500kWh, PV-Anlage Willing-Gmoahof 12.500kWh, PV-Anlage Heubergstraße 28.000kWh) Solarstrom erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist.
Die verbleibenden Kilowattstunden an Strom, die die Bürger von Bad Aibling benötigen, werden in zertifizierten Wasserkraftanlagen der VERBUND AG am Inn produziert.
Allgemeine Preise und Informationen Grundversorgung
Unser Grundversorgungstarif stellt sicher, dass Sie in Niederspannung zuverlässig mit Strom versorgt werden. Wenn Sie als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderweitigen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie sicher und zuverlässig mit Energie – ganz ohne Formalitäten. Denn als Ihr örtlicher Grundversorger haben wir die Pflicht, Ihre Energielieferung zu gewährleisten. Und das tun wir gerne.
So lange Sie sich nicht für einen anderen Stromtarif entscheiden, versorgen wir Sie im Rahmen der Grundversorgungspflicht zu den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung. Sie bleiben durch die 14-tägliche Kündigungsmöglichkeit voll flexibel und können sich jederzeit für einen anderen Stromtarif entscheiden.
Grundversorgung ohne elektrische Heizeinrichtung
- Preisblatt gültig ab 01.01.2024 pdf 0.2MB
- Preisblatt gültig ab 01.01.2023 pdf 0.5MB
Vertragsformular
Nicht verfügbar – bitte telefonisch anfordern
- Stromlieferbedinungen pdf 0.5MB
- Ergänzende Bedingungen pdf 0.2MB
Hinweis
Verfügbarkeit | im Stromverteilnetz der Stadtwerke Bad Aibling |
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Mindestvertragslaufzeit | keine |
Kündigungsfrist | 14 Tage |
Abschlagszahlungen | monatlich zum Ersten des Monats |
Jahresrechnung | immer zum 31.12 eines Jahres |
Zahlungsweise | SEPA-Lastschriftmandat; Barzahlung; Überweisung; Dauerauftrag (bitte Kundennummer angeben!) |
Zählerart | Eintarif / Zweitarif |
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Obere Verbrauchsgrenze | 100.000 kWh |
Energiemix | 100% Ökostrom |
Grundversorgung mit elektrischer Heizeinrichtung
Für alle elektrischen Heizsysteme (z.B. Speicherheizungen und Wärmepumpen)
- Preisblatt gültig ab 01.01.2024 pdf 0.2MB
- Preisblatt gültig ab 01.01.2023 pdf 0.5MB
Vertragsformular
Nicht verfügbar – bitte telefonisch anfordern
- Stromlieferbedinungen pdf 0.2MB
- Ergänzende Bedingungen pdf 0.2MB
Hinweis
Verfügbarkeit | Im Stromverteilnetz der Stadtwerke Bad Aibling |
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Mindestvertragslaufzeit | Keine |
Kündigungsfrist | 14 Tage |
Abschlagszahlungen | monatlich zum Ersten des Monats |
Jahresrechnung | Immer zum 31.12 eines Jahres |
Zahlungsweise | SEPA-Lastschriftmandat; Barzahlung; Überweisung; Dauerauftrag (bitte Kundennummer angeben!) |
Zählerart | Eintarif / Zweitarif |
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Obere Verbrauchsgrenze | 100.000 kWh |
Energiemix | 100% Ökostrom |